In einem telefonischen Erstgespräch können wir zunächst einmal klären, für welchen Zweck Sie das Gutachten benötigen. Der Zweck ist deshalb wichtig, weil davon u. a. auch die Kosten abhängen. Bei einer Kaufberatung muss es in der Regel schnell gehen. Da bleibt keine Zeit für lange Behördenabfragen. Der Fokus liegt auf der puren Wertermittlung und der Prüfung des Kaufpreises auf Angemessenheit. Hier reicht dann in der Regel ein Kurzgutachten.
Bei Zwecken wie Erbschaft oder Scheidung bzw. Vermögensauseinandersetzung ist i. d. R. ein Verkehrswertgutachten sinnvoll, da es unter Umständen auch bei einer Auseinandersetzung verwendet werden kann. Hier ist immer zu überlegen, ob nicht beide Konfliktparteien bei allen Differenzen gemeinsam als Auftraggeber auftreten, damit das Gutachten nicht als "Parteiengutachten" gilt und dann wegen Befangenheit des Gutachters nicht verwendet werden kann. Auch ein Schiedsverfahren ist hier eine gangbare Lösung.
Desweiteren ergeben sich im Erstgespräch viele Fragen, an die der Auftraggeber oft nicht denkt. Zum Beispiel ob es sinnvoll ist, evtl. zur Eintragung kommende Rechte wie ein Nießbrauchsrecht oder ein Wohnungsrecht nicht gleich bei der Bewertung mit zu berücksichtigen.
Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos. Daher scheuen Sie sich nicht, anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben. Ich helfe Ihnen gerne weiter.
Bei einer Kaufberatung benötigt man schnell einen Immobiliengutachter. Ich biete daher in der Regel die Besichtigung am nächsten Arbeitstag oder auch gerne an Samstagen an. Hier biete ich Ihnen eine sehr hohe Flexibilität, wenns mal schnell gehen muss.
Die Zwecke, bei denen man eine Bewertung fürs Finanzamt benötigt, nehmen zu. Hier können mögliche Verwendungszwecke sein:
Ich mache Ihnen gerne ein Angebot für ein Gutachten/ eine Wertermittlung zu einem der obigen Verwendungszwecke.
Bei mehreren Eigentümern gibt es oft gegensätzliche Interessenlagen. Hier ist es um so wichtiger, einen objektiven Dritten ins Boot zu holen. Dies sollte in diesem Falle der Sachverständige für Immobilienbewertung sein. Objektivität ist gem. Sachverständigen- Ordnung ein Gebot für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, dem auch ich mich verpflichtet fühle. Hier geht es um Interessenausgleich, damit jeder seine Belange - soweit möglich - auch berücksichtigt sieht. Wichtig ist dabei ein Maximum an Transparenz, damit jeder das Ergebnis der Wertermittlung auch gut nachvollziehen kann.
Wenn Sie eine Immobilienbewertung mit Zweck Erbschaft oder Scheidung benötigen, würde ich mich über eine Beauftragung sehr freuen und sichere Ihnen eine diskrete Abwicklung mit einem transparenten und objektiven Ergebnis zu.
Sobald wir den genauen Zweck geklärt haben, für den Sie das Gutachten benötigen und ich mir ein erstes Bild der zu bewertenden Immobilie und des für die Bewertung entstehenden Aufwandes gemacht habe (Lage, Baujahr, Zustand, Nutzung, etc.), werde ich Ihnen die Bewertung zu einem fixen Festpreis anbieten. Sie haben also von Anfang an die volle Kostenkontrolle und wissen genau, was die Wertermittlung kosten wird.
Es handelt sich bei dem Ihnen genannten Preis um den Brutto- Preis inkl. aller Kosten.
Der angebotene Preis hängt ab von:
Ich sichere Ihnen einen transparenten und fairen Festpreis zu und würde mich über ein erstes Gespräch mit Ihnen freuen.
Sandäcker 50/1, 71554 Weissach im Tal, Deutschland
expertise@easywert.de
+49 157 81 27 03 88
Das Sachverständigenbüro Stahlheber bietet Ihnen umfassenden Service bei allen Fragen rund um das Thema Wertermittlung von Grundstücken, Immobilien und Eigentumswohnungen. Als Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Bauschadensbewerter (DIA) und als Diplom- Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von Immobilien, Mieten und Pachten (DIA) mit über 20 Jahren Berufserfahrung kümmere ich mich gerne um Ihr Anliegen.
Immobilienbewertung/ Gutachten/ Expertisen
Kostenlose Erstberatung
Hohe Fachkompetenz und Qualifikation
Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
Berufserfahrung als Gutachter seit 2001
Seriösität/ Flexibilität/ Vertrauenswürdigkeit
Schnelligkeit
Schauen Sie doch mal nach, ob ich auch bei Ihnen in der Nähe schon einmal ein Objekt bewertet habe! Im Großraum Stuttgart und darüber hinaus erstelle ich auch für Sie gerne eine Immobilienbewertung/ Gutachten/ Marktwertermittlung für Ihr Haus oder Grundstück. Ganz egal um welche Art von Immobilie es sich handelt - eine Wohnung, ein Wohnhaus, ein Wohn- und Geschäftshaus, ein Gewerbegrundstück mit Halle - ich würde mich freuen, wenn ich auch ihre Immobilie bewerten dürfte. Melden Sie sich und lassen Sie uns über Ihren Bedarf an Immobilienbewertung sprechen.
Immobilienbewertung in Stuttgart
Wertermittlung in Backnang
Gutachten in Weissach im Tal
Immobiliengutachter für Ludwigsburg
Wertermittlung Immobilie im Ostalbkreis
Auf Wunsch gerne auch in weiteren Regionen
Ich biete Ihnen aufgrund meiner Ausbildung und Erfahrung ein breites Leistungsbild an Wertermittlungsdienstleistungen. Grundsätzlich bin ich in der Lage, alle Arten von Immobilien zu bewerten:
Für diese Immobilenarten biete ich Verkehrswertgutachten für die unterschiedlichsten Verwendungszwecke an:
Sollten Sie Bedarf an einer Marktwertermittlung haben, melden Sie sich. Gerne sende ich Ihnen auf Wunsch auch ein Mustergutachten (Verkehrswertgutachten) zu.
Das Spektrum bei der Art von Immobilien, die mit Kurzgutachten bewerten werden können, ist grundsätzlich gleich wie beim Verkehrswertgutachten:
Dies gilt im Prinzip auch für den Verwendungszweck:
Hier sollten Sie nur sichergehen, dass der "Empfänger" des Gutachtens dieses auch als Kurzgutachten akzeptiert. Die Hauptunterschiede zwischen Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten können sich bei den FAQ anschauen. Sollten Sie Bedarf für ein Kurzgutachten haben, melden Sie sich. Gerne sende ich Ihnen auf Wunsch auch ein Mustergutachten (Kurzgutachten) zu.
Die Kaufberatung erfolgt in der Regel über ein Kurzgutachten, da für ein vollständiges Verkehrswertgutachten nicht die notwendige Zeit vorhanden ist und es auch kostenmäßig das Budget sprengen würde, wenn der Kaufinteressent für mehrere Immobilien ein Verkehrswertgutachten beauftragen würde.
Manchmal kann es aufgrund von entsprechenden Indizien sinnvoll sein, vereinzelte Behördenabfragen auch beim Kurzgutachten durchzuführen. Dies kann dann entsprechend vereinbart werden und wird zusätzlich zu den "normalen" Kosten des Kurzgutachtens abgerechnet. Die Kosten für Sonderleistungen werden vor Gutachtenerstellung transparent gemacht und zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechend vereinbart.
Bei der Verkaufsberatung kommt es u. a. darauf an, ob mehrere Eigentümer der Immobilie vorhanden sind und wie diese zueinander stehen. Hier ist es im Zweifelsfall besser, ein Verkehrswertgutachten/ Vollgutachten zu beauftragen.
Sollte nur ein Eigentümer vorhanden sein, so kann ein Kurzgutachten u. a. dazu dienen, den Vermarktungsprozess zu unterstützen. Es ist meistens besser, wenn derjenige, der die Wertermittlung macht, nichts mit der Vermarktung der Immobilie zu tun hat, da der ermittelte Wert dann objektiver zustande kommt. Ansonsten besteht immer die Gefahr, dass entweder unter Marktwert verkauft wird, oder dass sich die Vermarktungsdauer unnötig in die Länge zieht. Dies kann insbesondere in Marktphasen mit sinkenden Preisen ärgerlich werden.
Durch Klick auf den Pfeil können Sie mir eine Nachricht schicken bzw. eine Bewertung per E-Mail in Auftrag geben.
Ich beobachte die Immobilienmärkte in Deutschland seit Ende der 1980er Jahre. Meine umfangreichen Datensammlungen der vergangenen Jahre habe ich zum Teil bereits digitalisiert und teile Sie mit Ihnen in Form von verschiedenen Tools, Charts (siehe Unterseite "Research" oder "Studien") und Texten.
Dieses Marktmonitoring bedeutet Aufwand, befähigt aber in besonderem Maße dazu, Vorgänge auf den Märkten einzuordnen, zu klassifizieren und nicht zuletzt auch zu quantifizieren. Oder kurz gesagt: Es dient der Fähigkeit, sich die Märkte und Marktvorgänge zu erschließen. Aktuelle Marktphasen und damit auch Wertermittlungsergebnisse sowie aktuelle Marktinformationen können besser eingeordnet werden.
Bei der Beschäftigung mit Wertermittlung habe ich im Laufe der Jahre auch einige Tools selbst entwickelt, einmal weil ich mit bestehenden Lösungen nicht zufrieden war, zum anderen, weil es mir Spaß bereitet, Dinge einmal von anderen Seiten zu beleuchten oder neue Herangehensweisen auszuprobieren. Folgende Tools stelle ich aktuell zur Verfügung:
Durch Klick auf den Pfeil können Sie mir eine E-Mail schicken falls Sie weitere Fragen haben oder eine Bewertung per E-Mail beauftragen möchten.
Sie sind Vermieter und benötigen zur Begründung einer Mieterhöhung ein Mietwertgutachten? Oder Sie haben als Mieter ein aus Ihrer Sicht unberechtigtes Mieterhöhungsverlangen bekommen, das Sie mit einem Mietwertgutachten widerlegen möchten? In beiden Fällen biete ich ein entsprechendes Parteiengutachten als Kurzgutachten an, in dem die ortsübliche Miete unter Berücksichtigung der Lage und Ausstattung der Wohnung ermittelt wird.
Durch Klick auf den Pfeil können Sie mir eine E-Mail schicken falls Sie weitere Fragen haben oder eine Bewertung per E-Mail beauftragen möchten.
Nutzen Sie die Chance, sich eine qualitativ hochwertige Expertise zu einem vergleichsweise günstigen
Preis einzukaufen. Ich übe meinen Beruf seit über 20 Jahren mit Freude und Engagement aus. Ihr Anliegen ist bei mir in guten Händen. Ich
bin in der Regel regional im Umkreis von ca. 200 km um die Region Stuttgart tätig und kenne die verschiedenen Teilmärkte.
Ihre Anfrage wird natürlich vertraulich behandelt. Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören.
Ihr
Diplom- Sachverständiger (DIA) Theo Stahlheber
Etwas provokant könnte man sagen: Zwischen 0 € bis 2000 € für ein Eigenheim. Es gibt die Möglichkeit sogenannte maschinelle Bewertungen zu machen, die auch teilweise als kostenlose Immobilienbewertung angeboten werden, aber dann nur für sehr eingeschränkte Zwecke genutzt werden sollten.
Und dann gibt es die Gutachterausschüsse, die das Honorar meist an dem Marktwert ausrichten, wo dann natürlich ordentliche Summen zusammenkommen können. Das Sachverständigenbüro Stahlheber liegt mit dem Honorar irgendwo dazwischen. Ein Kurzgutachten (Marktwertermittlung) fängt zwischen 500 - 700 € an, bei einem gerichtsfesten Verkehrswertgutachten kommt es einmal auf den Aufwand und zum anderen auf die Höhe des Marktwertes an.
Auf alle Fälle biete ich Ihnen einen Festpreis an, so dass Sie genau wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen können. Rufen Sie mich an oder melden Sie sich per E-Mail oder über das Kontaktformular. Dann besprechen wir für Sie individuell, welche Art der Wertermittlung für Sie passend ist.
Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel schriftlich per E-Mail.
Danach wird der Besichtigungstermin vereinbart (telefonisch oder auch per E-Mail).
Zum Ortstermin wird die Immobilie vom Keller bis zum Dach in Augenschein genommen und Fotos der wichtigsten Räume/ Kriterien gemacht.
Der Auftraggeber sammelt bis zum Ortstermin die benötigten Unterlagen und übergibt diese an den Sachverständigen. Im Vorfeld wird besprochen, welche Unterlagen benötigt werden. Im Einzelfall (bei Verkehrswertgutachten) können die Unterlagen auch vom Gutachter besorgt werden.
Bearbeitungszeit: Nach dem Ortstermin und Vorlage aller Unterlagen dauert es bei einem Kurzgutachten in der Regel 7 Arbeitstage, bis der Auftraggeber das Gutachten inkl. Rechnung zugeschickt bekommt (Verkehrswertgutachten: Abhängig von Schnelligkeit der Behörden, in der Regel ca. 14 Tage).
Kurzgutachten: Ca. 15 - 20 Seiten
Verkehrswertgutachten: Ca. 30 Seiten
Der Umfang hängt immer vom Umfang des Auftrags mit ab. Müssen noch Rechte in Abt.II des Grundbuches berücksichtigt werden? Oder eine Baulast im Baulastenverzeichnis? Oder soll im Zuge einer Übertragung einer Immobilie noch ein Nießbrauchsrecht oder ein Wohnungsrecht eingetragen werden?
Von solchen Fragen hängen die Kosten und auch der Umfang eines Gutachtens ab.
Auch von der Art der Immobilie (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Eigentumswohnung) hängt der Umfang der Wertermittlung ab.
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist umfangreicher, weil Behördenabfragen gemacht werden.
Dazu gehören:
- Das Baulastenverzeichnis
- Das Altlastenverzeichnis
- Bezahlung der Erschließungskosten
- Evtl. Bauamt
- etc.
Diese Abfragen werden beim Kurzgutachten i. d. R. nicht vorgenommen. Es wird unterstellt, dass sich aus den oben angegebenen Punkten keine wertbeeinflussenden Umstände ergeben
Bei beiden Gutachtenformen werden mindestens zwei Verfahren gerechnet/ angewendet (Zwei-Säulen-Verfahren). Bei Wohnimmobilien in der Regel das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren oder ersatzweise das Vergleichswertverfahren. Bei Eigentumswohnungen das Vergleichswertverfahren und das Ertragswertverfahren.
Das Zwei-Säulen-Verfahren bietet sowohl bei Kurzgutachten als auch bei Verkehrswertgutachten eine gute Gewähr für eine treffgenaue Wertermittlung.
Welches Gutachten beauftragt wird, bestimmt auch der Gutachtenzweck. Bei einer Kaufabsicht kommt eher das Kurzgutachten zum Zuge. Bei einer Bewertung für eine Scheidungsvereinbarung würde ich eher zu einem Verkehrswertgutachten raten. Dies kann ausführlich mit dem Auftraggeber besprochen werden.
Die Frage ist einfach zu beantworten: Nehmen Sie in der Region Stuttgart mich!
moodVorteile:
- Kompetent (Diplom-Sachverständiger DIA)
- Langjährige Berufserfahrung (> 20 Jahre)
- Schnell und unkompliziert
- Sehr gutes Preis- Leistungs- Verhältnis
Die wichtigsten Unterlagen sind:
- Baugesuche/ Bauplanmappe (meist vorhanden - sonst erhältlich beim Bauamt)
- Grundbuchauszug (möglichst aktuell - erhältlich beim Grundbuchamt)
- Wohnflächenberechnung/ Baubeschreibung/ Angaben zu Modernisierungen
- Mietvertrag/ Mietenaufstellung bei vermieteten Immobilien
Bei Verkehrswertgutachten können noch weitere Unterlagen hinzu kommen. Dies wird dann individuell besprochen.
Kurzgutachten
Expertisen
Kaufberatung
Standard-Eigenheime
Wohnungen
Verkehrswertgutachten für:
Standard- Eigenheime
Zweifamilienhäuser
Reihenhäuser
Wohnungen
Gutachten für:
hochpreisige Wohnimmobilien
kleinere Wohn- und Geschäftshäuser
kleinere Gewerbeobjekte
Mehrfamilienhäuser bis 4 Einh.
Die o. a. Einstiegspreise gelten für Privatpersonen. Gutachten für Gerichte werden i. d. R. nach JVEG abgerechnet. Bei gewerblichen Auftraggebern behalte ich mir eine Abrechnung nach der Honorarrichtlinie des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) vor.
Bei den angegebenen Preisen für Privatpersonen handelt es sich um Einstiegspreise. Der im Einzelfall angebotene Fixpreis kann davon abweichen und hängt u. a. von folgenden Faktoren ab:
Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Durch Klick auf den Pfeil können Sie mir eine E-Mail schicken falls Sie weitere Fragen haben oder eine Bewertung per E-Mail beauftragen möchten.
Anteil: 70 %
Der überwiegende Teil meiner Kunden sind Privatperonen und kommen zu schätzungsweise 50 % über Weiterempfehlungen von früheren Kunden zu mir.
Anteil: 10 %
Einige Aufträge kommen von Personen die als Betreuer für Minderjährige oder Pflegefälle eingesetzt wurden oder von Rechtsanwälten (Testamentvollstrecker, Konkursverwalter, etc.)
Anteil: 5 %
Die Rechtspfleger bei den Amtsgerichten geben Aufträge nicht nur an öffentlich bestellte Gutachter, sondern auch an freie Sachverständigenbüros, u. a. um die Bearbeitungsdauern abzukürzen.
Anteil: 5%
"Firmen haben insbesondere Wertermittlungsbedarf für bilanzielle Zwecke oder aber auch bei Betriebsaufgabe, wenn Immobilen verkauft werden oder ins Privatvermögen übertragen werden sollen."
Anteil: unter 5 %
Pensionsfonds benötigen in regelmäßigen Abständen Aktualisierungen der bestehenden Bewertungen, damit sie ihren Berichtspflichten nachkommen können.
Anteil: > 5 %
Erbengemeinschaften benötigen oft entweder direkt nach dem Tod des Erblassers einen Immobiliengutachter oder später zur Aufhebung der Gemeinschaft.
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 soll es gemäß Referentenentwurf auch einige Änderungen am Bewertungsgesetz (BewG) geben. Insbesondere durch 3 - 4 Änderungen können sich dadurch höhere Immobilienwerte ergeben...
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 soll es gemäß Referentenentwurf auch einige Änderungen am Bewertungsgesetz (BewG) geben.
Insbesondere durch 3 - 4 Änderungen können sich dadurch höhere Immobilienwerte ergeben, was zu einer steuerlichen Mehrbelastung bei der
Erbschaftssteuer/ Schenkungssteuer führt, wenn nicht gleichzeitig die Freibeträge angehoben und somit an das gestiegene Marktumfeld/ die Inflation
angepaßt werden.
Grundsätzlich ist die Bestrebung weg von statischen und formalistischen Regelungen hin zu einer marktkonformen
Bewertung, wie sie auch durch die ImmoWertV mit Unterstützung der regionalen Gutachterausschüsse sichergestellt werden soll. Dies führt aber
aufgrund der in den letzten acht Jahren (2014 - 2022) überdurchschnittlich stark gestiegenen Immobilienpreise zu einer stark gestiegenen
Bemessungsgrundlage und belastet insbesondere in wirtschaftsstarken Ballungsräumen die Erben. Ob dies bei gleichzeitig steigenden
Pflegekosten in diesen Gebieten gerecht ist, lassen wir mal dahingestellt.
Die kommenden Änderungen betreffen im Ertragswertverfahren insbesondere den Liegenschaftszinssatz. Dieser soll zukünftig den Veröffentlichungen
der Gutachterausschüsse entnommen werden, was in starken Gegenden damit i. d. R. zu niedrigeren Liegenschaftszinssätzen und damit zu höheren
Ertragswerten führen wird. Liegen vom Gutachterausschuss keine Angaben hierzu vor, sind ersatzweise die Zinssätze gem. § 188 Abs.2 Satz 2 BewG
heranzuziehen. Im Sachwertverfahren betreffen die Änderungen insbesondere die Baukosten, die durch einen Regionalfaktor anzupassen sind. Noch
größeren Einfluss dürfte jedoch die Anwendung der von den Gutachterausschüssen zu veröffentlichenden Sachwertfaktoren haben. Mit diesen werden
die Sachwerte an den Markt/ auf den Marktwert angepaßt. Liegt hier vom Gutachterausschuss keine Angabe vor, wird ersatzweise § 191 Satz 2 BewG
in Verbindung mit Anlage 25 herangezogen.
Es ist damit für Immobilieneigentümer (aber auch Mieter) in Deutschland damit zu rechnen, dass hier seitens des Staates Gelder (abgeschöpft)
werden, um hohe Schulden und weitere zukünftige Aufgaben zu finanzieren. Nach den aktuellen Verlautbarungen zur Grundsteuer kann man sich auch hier
wohl von der Illusion verabschieden, dass sich die geänderten Besteuerungsgrundlagen in den einzelnen Bundesländern aufkommensneutral auswirken
werden. Bereits jetzt diskutieren die Gemeinden über eine Anhebung der Hebesätze. Alles in allem ist davon auszugehen, dass sowohl das Eigentum
als auch das Erben von Immobilien für den (neuen) Eigentümer teurer werden wird.
Interessant für Eigentümer bzw. Erben ist in diesem Zusammenhang, dass das Finanzamt bei seiner Bewertung die objektspezifischen Grundstücksmerkmale
(z.B. Bauschäden, Minderwerte, Lagenachteile wie Lärm etc.) zuerst einmal nicht berücksichtigt. Man hat aber unter Nutzung einer Einspruchsfrist die Möglichkeit,
nach § 198 BewG dem Finanzamt den evtl. niedrigeren gemeinen Wert durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen. Hierzu sollte man mit
einem Sachverständigen zunächst besprechen, ob es sinnvoll ist, ein solches Gutachten erstellen zu lassen. Der Nutzen daraus (aus einer ersparten
Steuerlast) kann im Einzelfall den Aufwand hierfür bei weitem übersteigen.
***
Hier erfahren Sie, was man unter dem Zwei-Säulen-Verfahren in der Immobilienbewertung versteht. Das Zwei-Säulen-Verfahren wurde ursprünglich in der Beleihungswertermittlung vorgeschrieben...
Hier erfahren Sie, was man unter dem Zwei-Säulen-Verfahren in der Immobilienbewertung versteht.
Das Zwei-Säulen-Verfahren wurde ursprünglich in der Beleihungswertermittlung vorgeschrieben, weil man davon ausging, dass
es sicherer ist, wenn man einen Wert durch zwei unterschiedliche Wertermittlungsverfahren ermittelt. Man nutze dazu
das Sachwertverfahren und das Ertragwertverfahren. Bei früheren Marktverhältnissen und höheren Finanzierungskonditionen
(noch bis 2010 lag ja der durchschnittliche langfristige Hypotheken- Zinssatz über 4 Prozent) war es in der Regel so, dass
die ermittelten Sachwerte immer höher lagen als die Ertragswerte. Ich rede hier vom Markt für Eigenheime. Bei Rendite- Immobilien
in den Großstädten sah das teilweise anders aus.
Man rechnete mit Kapitalisierungszinssätzen, die ja auch Liegenschaftszinssatz genannt werden, von in der Regel um die 4 - 5
Prozent. Diese Situation hat sich mit dem seit 2010 immer weiter absinkenden Zinsniveau radikal geändert. Im Grundstücksmarktbericht
Frankfurt wurden vor einigen Jahren sogar die ersten negativen Liegenschaftszinssätze veröffentlicht. In den Großstädten steht
meistens eine 1 vor dem Komma beim Liegenschaftszinssatz für Eigenheime und bei Eigentumswohnungen ergibt sich ein ähnliches Bild,
auch wenn für Wohnungseigentum fast nie ein Liegenschaftszinssatz veröffentlich wird.
Diese niedrigen Zinsen führen dazu, dass mittlerweile die Ertragswerte oft über den ermittelten Sachwerten liegen, was auch insofern
plausibel ist, dass die sogenannten Sachwertfaktoren ebenfalls stark gestiegen sind. Was Laien nämlich oft nicht wissen ist,dass
das Sachwertverfahren eigentlich noch nie direkt zu dem Marktwert der Immobilie geführt hat. Früher musste man insbesondere in
ländlichen und schwachen Regionen hohe Abschläge auf die Sachwerte vornehmen, um auf den Marktwert zu kommen. Hier waren nicht selten
Faktoren zwischen 0,65 - 0,90 anzutreffen. Dies hat sich komplett verändert. Bei Bestandsimmobilien sind nur noch sehr selten
Sachwertfaktoren kleiner 1,00 anzutreffen. Ein weiterer Grund für die heute höheren Sachwertfaktoren sind systemimmanent. So ist man
zum Beispiel beim Sachwertmodell der NHK2010 dazu übergegangen, nur noch die lineare Alterswertminderung zu verwenden, was per se
dann schon zu niedrigeren vorläufigen Sachwerten führt und in der Folge dann auch dazu, dass die Sachwertfaktoren steigen.
Interessant dabei ist, dass sich ein versierter Anwender des Ertragswertverfahrens, der sich über die Jahre empirische Erkenntnisse über
die je nach Markt, Immobilienart und Lage richtigen Wertansätze erworben hat, aus dem Quotienten aus Ertragswert und Sachwert den
Sachwertfaktor quasi selber ableiten kann. Dies ist insbesondere dann hilfreich, wenn der regionale Gutachterausschuss keine
Sachwertfaktoren ableitet, so wie das bis heute (2022) leider auch in Backnang der Fall ist.
Das Zwei-Säulen-Verfahren kann auch verhindern, dass falsche Daten in die Berechnungsverfahren eingehen. Wenn die Ergebnisse der
beiden Verfahren sehr stark voneinander abweichen, ohne dass dies aufgrund der Marktverhältnisse oder der Besonderheit der
Ausgestaltung der Wertermittlungsverfahren zu erwarten wäre, sollte man analysieren, woher diese unplausible Abweichung kommt und
ob sie eventuell darauf zurückzuführen ist, dass man einen Fehler bei der Ableitung der wertermittlungsrelevanten Eingangsdaten
begangen hat. Zum Beispiel indem man die Bruttogrundfläche oder die Wohnfläche falsch ermittelt hat. Hier ist das Ausbauverhältnis,
also der Quotient aus Bruttogrundfläche und Wohnfläche eine hilfreiche Größe zur Plausibilisierung.
Ich nutze daher immer mindestens zwei Verfahren, oft auch noch als drittes das Vergleichswertverfahren, bei dem das Wertermittlungsergebnis
zum Beispiel auf die Wohnfläche bezogen wird. Dadurch schafft man für sich und seine Kunden eine höhere Bewertungssicherheit
und eine größere Marktkompetenz und auch Kundenakzeptanz.
Beitrag von 2022
***
Für einen Immobiliengutachter ist es wichtig seine Region gut zu kennen. Dazu gehören nicht immer nur Zahlen und Kenndaten. Sie möchten Kurzporträts einiger Städte lesen, in denen ich Immobilien bewerte, dann klicken Sie auf "Mehr Infos" unten...
Die Landeshauptstadt Stuttgart gehört zu den big seven in Deutschland.
Stuttgart ist im Südwesten mit ca. 615.000 Einwohnern die größte Stadt. Ihre Topografie ist geprägt durch die berüchtigte Kessellage, die dafür sorgt,
dass die Stadt immer kurz vor dem Verkehrs- Kollaps steht. Auch auf die Luftqualität mit den wichtigen Frischluftschneisen müssen die Verantwortlichen
immer ein Auge haben, damit ein ausreichender Luftaustausch statt finden kann. Gerade im Sommer steht die Luft manchmal in der Stadt und es wird
unangenehm stickig. Die Königsstraße ist die Haupteinkaufsmeile der Stadt und um sie herum findet man eine lebendige Innenstadt. Die Preise auf dem Immobilienmarkt
sind, wie in den anderen großen Städten auch, in den letzten Jahren förmlich explodiert. Die Nachfrage nach Wohnungen, Häusern, Mehrfamilienhäusern
und Wohn- und Geschäftshäusern ist groß. Die Preissteigerungen führen zunehmend dazu, dass auch das Umland in den Blick der Investoren gerät.
>Infos zur Immobilienbewertung/ Wertermittlung in Stuttgart und seinen Stadtteilen...
Wenn Sie sich für ein Gutachten oder eine Marktwertermittlung einer Immobilie in Stuttgart oder einer Nachbargemeinde interessieren, senden Sie mir
mittels Kontaktformular eine Anfrage. Ich werde mich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.
> Anfrage stellen
Die große Kreisstadt Ludwigsburg hat ca. 93.000 Einwohner.
Damit ist Ludwigsburg die größte Stadt im gleichnamigen Landkreis nördlich von Stuttgart. Nachbargemeinden sind Tamm, Freiberg, Benningen am Neckar, Marbach am Neckar, Erdmannhausen, Affalterbach, Remseck, Kornwestheim, Möglingen und Asperg. Wenn Sie sich für ein Gutachten oder eine Marktwertermittlung einer Immobilie in Ludwigsburg oder einer Nachbargemeinde interessieren, senden Sie mir mittels Kontaktformular eine Anfrage. Ich werde mich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.Die große Kreisstadt Esslingen liegt am Neckar und hat ca. 93.000 Einwohner.
Der Esslinger Immobilienmarkt ist stark und steht der Landeshauptstadt beim Preisniveau kaum nach. Esslingen grenzt an folgende Gemeinden bzw. Städte an:
Kernen im Remstal, Aichwald, Baltmannsweiler, Plochingen, Altbach, Deizisau, Denkendorf, Ostfildern und Stuttgart. Der Gutachterausschuss Esslingen gibt
regelmäßig einen auch für die Umlandgemeinden wichtigen Grundstücksmarktbericht heraus, aus dem Preise für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Reihenhäuser,
Doppelhaushälften und Mehrfamilienhäuser abgeleitet werden können. Insbesondere die Daten zur Marktwertermittlung wie Liegenschaftszins, Sachwertfaktoren
und Vergleichswerte sind wichtige Informationen, die den Gutachter für Immobilienbewertung in die Lage versetzen, marktgerechte Gutachten zu erstellen. Es
ist eine der vorrangigsten Aufgaben dieses Gutachtergremiums, dem Markt diese Daten zur VErfügung zu stellen und damit für Markttransparenz zu sorgen. Die
besten Wohnlagen von Esslingen liegen in der Lenzhalde und am Hölderlinweg, von wo man teilweise die Aussicht Richtung Neckar genießen kann. Wenn Sie sich
für ein Gutachten oder eine Marktwertermittlung einer Immobilie in Esslingen interessieren, senden Sie mir mittels Kontaktformular eine Anfrage. Ich werde
mich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.
> Anfrage stellen
>Infos zur Immobilienbewertung/ Wertermittlung in Esslingen am Neckar und im Landkreis Esslingen...
Die große Kreisstadt Backnang liegt im nordwestlichen Teil des Rems-Murr-Kreises.
Sie bildet dort ein Mittelzentrum mit ca. 37.600 Einwohnern. Durch die Bundesstraße B14 ist die Stadt an den überregionalen Verkehr angebunden.
Zur Autobahnauffahrt Mundelsheim (A81) sind es ca. 20 Minuten mit dem Auto.
Das Bodenwertniveau und das generelle Preisniveau des Immobilienmarktes hinkt traditionell etwas hinter den anderen Stuttgarter Umland- Landkreisen
wie Ludwigsburg, Esslingen, Böblingen, Sindelfingen, und Städten wie Leonberg, Waiblingen, Fellbach hinterher. Die Landeshauptstadt Stuttgart
liegt ca. 35 km südwestlich und ist mit Auto oder S- Bahn in ca. 35 Minuten erreichbar. Mit dem Regional- Express schafft man es sogar
vom Bahnhof Backnang aus in ca. 20 - 25 Minuten. Sollten Sie sich für den Backnanger Immobilienmarkt interessieren, z. B. eine Wohnung oder ein Haus kaufen
oder verkaufen wollen, helfe ich Ihnen gerne dabei, den aktuellen Marktwert zu bestimmen.
Auch als Standort für Gewerbeimmobilien ist Backnang interessant, sei es für ein Wohn- und Geschäftshaus in der Innenstadt, oder auch eine größere
Gewerbeimmobilie im Gewerbegebiet Lerchenäcker oder im Gewerbepark Backnang Süd.
>Infos zur Immobilienbewertung/ Wertermittlung im Rems-Murr-Kreis, Waiblingen, Winnenden,
Backnang...
Wenn Sie sich für ein Gutachten oder eine Marktwertermittlung einer Immobilie in Backnang oder einer Nachbargemeinde/ -stadt interessieren, senden Sie mir
mittels Kontaktformular eine Anfrage. Ich werde mich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.
> Anfrage stellen
Beitrag von 2022
***
Wohn- und Geschäftshaus in Trier. Ab und an führen die Bewertungsaufträge in ein anderes Bundesland, was einem hilft einmal über den Tellerrand zu schauen...
Mehrfamilienhaus in Stuttgart. Die Bewertung in Stuttgart wird immer sehr gut unterstützt durch den Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses Stuttgart...
Eigentumswohnung in Stuttgart. Die Wertermittlung einer Wohnung in Stuttgart erfolgt nach dem Vergleichswert- und dem Ertragswertverfahren...
Wohn- und Geschäftshaus in Stuttgart- Untertürkheim. Haben Sie Fragen bzgl. einer Immobilienbewertung in Stuttgart- Untertürkheim, dann melden Sie sich.
Wohnung in Stuttgart- Vaihingen. Haben Sie Fragen bzgl. einer Immobilienbewertung in Stuttgart- Vaihingen, können Sie sich gerne melden .
Wohn- und Geschäftshaus in Leinfelden-Echterdingen. Haben Sie Fragen bzgl. einer Immobilienbewertung in Leinfelden- Echterdingen, dann melden Sie sich.
Wohnhaus in Korntal-Münchingen. Haben Sie Fragen bzgl. einer Immobilienbewertung eines Eigenheimes in Korntal- Münchingen, dann melden Sie sich.
Wohnhaus in Gerlingen. Haben Sie Fragen bzgl. einer Immobilienbewertung eines Eigenheimes in Gerlingen, dann schreiben Sie mir doch kurz Ihr Anliegen.
Dreifamilienhaus in Ditzingen. Haben Sie Fragen bzgl. einer Immobilienbewertung eines Hauses in Ditzingen, dann schreiben Sie mir doch kurz Ihr Anliegen.
Reihenhaus in Friolzheim. Haben Sie Fragen bzgl. einer Immobilienbewertung eines Hauses in Friolzheim, dann schreiben Sie mir doch kurz Ihr Anliegen.
Einfamilienhaus in Winnenden. Gerne helfe ich Ihnen bei Fragen bzgl. einer Immobilienbewertung eines Hauses in Winnenden weiter. Schreiben Sie mir doch einfach kurz Ihr Anliegen.
Einfamilienhaus in Kleinheppach. Gerne helfe ich Ihnen bei Fragen bzgl. einer Wertermittlung ihres Hauses in Kleinheppach weiter. Schreiben Sie mir doch einfach kurz Ihr Anliegen.
Gebäude- Ensemble in Schwaikheim. Auch in Schwaikheim konnte ich bereits Markterfahrung bei der Wertermittlung sammeln. Schreiben Sie mir doch einfach kurz Ihr Anliegen.
Einfamilienhaus in Backnang. Eine schöne Aussichtslage, aber energetisch Einiges zu verbessern. Eine häufig vorgefundene Situation. Schreiben Sie mir doch einfach kurz Ihr Anliegen.
Eigentumswohnung in Backnang. Wohnung in typischer 60er- Jahre- Wohngebiet. Schreiben Sie mir bei Fragen bzgl. einer Immobilienbewertung in Backnang oder Umgebung.
Anwesen in Murrhardt. Auch in Murrhardt gibt es tolle Immobilien. Schreiben Sie mir, wenn Sie einen Immobiliengutachter in Murrhardt oder Umgebung beauftragen möchten.
Einfamilienhaus in Althütte. In Althütte habe ich bereits einige Immobilien bewertet. Schreiben Sie mir, wenn Sie einen Immobiliengutachter in Althütte brauchen.
© https://www.easywert.de. All Rights Reserved. Designed by HTML Codex