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Zertifizierter Gutachter für Hohenstadt

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Immobilienbewertung in Hohenstadt


Immobilienbewertung/ Gutachten/ Expertisen

Kostenlose Erstberatung

Hohe Fachkompetenz und Qualifikation

Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

Berufserfahrung als Gutachter seit 2001

Seriösität/ Flexibilität/ Vertrauenswürdigkeit

Schnelligkeit

Gerichtsfeste Verkehrswertgutachten

Gesetzeskonforme Bewertung nach ImmoWertV/ ImmoWertA

Bewertungen fürs Finanzamt

Regionale Expertise

Kaufberatung/ Berücksichtigung von Baumängeln

Schnelle Termine möglich

Bewertungen für Erbengemeinschaften

Sachverständiger für Hohenstadt

Theo Stahlheber

"Sie suchen einen Immobiliensachverständigen zur Wertermittlung eines Hauses oder einer Wohnung in Hohenstadt oder einer angrenzenden Stadt/Gemeinde? Dann melden Sie sich bei mir. Ich mache Ihnen ein gutes Angebot für ein Gutachten oder je nach Bedarf auch eine kompaktere Marktwertermittlung. Fragen zur Immobilienbewertung können Sie mir über das Kontaktformular gerne zusenden."

Haus/Wohnung bewerten in Hohenstadt |
Gutachter für Immobilienbewertung in Hohenstadt

Gutachten | Immobilienarten

Eigengenutzte Eigenheime


in Hohenstadt:
  • freistehendes Einfamilienhaus
  • freistehendes Zweifamilienhaus
  • Doppelhaushälfte
  • Reihenendhaus (Reiheneckhaus)
  • Reihenmittelhaus
  • Fertighaus
  • Bauplatz

Sonstige Wohnhäuser


in Hohenstadt:
  • Dreifamilienhaus
  • Mehrfamilienhaus
  • Hochhaus
  • Ferienhaus
  • vermietetes Eigenheim
  • Fachwerkhaus
  • Holz-Blockhaus
  • Haus in Modulbauweise

Eigentums-
wohnung


in Hohenstadt:
  • eigengenutzte Wohnungen
  • Appartements
  • Ferienwohnungen
  • vermietete Wohnung als Kapitalanlage
  • Maisonette-Wohnung

Gewerbe-Immobilien


in Hohenstadt:
  • Bürogebäude
  • Wohn-und-Geschäftshaus
  • Ladengeschäft
  • Einzelne Büros/Läden
    (Teileigentum)
  • Garagen/ Stellplätze
  • Gewerbegrundstück
Immobilienbewertung für Hohenstadt |
Bewertungsanlässe für Gutachten in Hohenstadt

Gutachten | Kurzgutachten
Verkehrswertgutachten

Es gibt viele Gründe, warum man die Hilfe eines Immobiliensachverständigen für eine Immobilienbewertung in Hohenstadt in Anspruch nehmen sollte! Zum einen wird unsere Welt immer komplexer, die Veränderungen immer schneller. Dies betrifft sowohl rechtliche Fragen, als auch die Marktgegebenheiten in Hohenstadt. Fachleute sprechen hier auch von der Volatilität der Märkte, die immer mehr zuzunehmen scheint.

Beim Verkauf einer Immobilie in Hohenstadt sollten Sie sich sicher sein, dass der Kaufpreis auch angemessen ist. Das gleiche gilt für Käufer einer Immobilie in Hohenstadt. Auch wenn Sie eine Immobilie in Hohenstadt erben und evtl. Teil einer Erbengemeinschaft sind, sollten Sie auf Nummer sicher gehen und einen Gutachter zu Rate ziehen, der sich in Hohenstadt auskennt bzw. weiß, wo er die relevanten Daten für eine Immobilienbewertung in Hohenstadt recherchieren kann!

Folgende Bewertungsanlässe sollen beispielhaft genannt werden:


Sollte einer der obigen Gründe bei Ihnen zutreffen und Sie eine Wertermittlung eines Hauses oder einer Wohnung in Hohenstadt benötigen, so zögern Sie nicht. Über meine obigen Kontaktdaten können Sie einfach Kontakt zu mir aufnehmen oder Sie benutzen ganz einfach das Kontaktformular.


Was Sie von uns in Hohenstadt erwarten können:

Sachverständigenbüro mit Substanz
und Anspruch:

Marktwert | Was ist das eigentlich?

Marktwert ermitteln in
Hohenstadt


Bevor wir speziell auf den Marktwert für Immobilien in Hohenstadt eingehen, wollen wir uns anschauen, wie der Marktwert im Allgemeinen definiert ist. Bei Wikipedia findet man dazu Folgendes: "Marktwert ist der Wert, der einem Wirtschaftsobjekt auf einem Markt durch den Marktpreis von den Marktteilnehmern beigemessen wird."

Der voraussichtliche Marktwert kann folglich aus der Summe der Marktpreise abgeleitet werden.

Weiterhin wird zum Unterschied zwischen "Preis" und "Wert" ausgeführt:

"Während der Preis der in Geldeinheiten gemessene Tauschwert einer spezifischen Tauschaktion zwischen Marktteilnehmern darstellt, versteht man unter dem Wert die aggregierte Preisvorstellung einer Gruppe von Marktteilnehmern."

Die Legal-Definition des Marktwertes (Verkehrswertes) einer Immobilie findet sich in § 194 BauGB:

"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Kurz zusammengefasst bedeutet dies:

  • Der Marktwert bezieht sich auf einen Stichtag, den sogenannten Wertermittlungsstichtag.
  • Es wird ein gewöhnlicher Geschäftsverkehr vorausgesetzt. Dies setzt einen verkaufsbereiten Eigentümer und mindestens einen Interessenten voraus, der bereit ist die Immobilie zu kaufen.
  • Es sind die rechtlichen Gegebenheiten, die tatsächlichen Eigenschaften, die sonstige Beschaffenheit und die Lage zu berücksichtigen.
  • Ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse bleiben bei der Bewertung der Immobilie außen vor (z.B. ein Kauf unter Verwandten oder Werte, die in einer Zwangsversteigerung erzielt werden).

All diese Punkte sind bei der Wertermittlung einer Immobilie in Hohenstadt zu berücksichtigen und werden insbesondere in der Immobilienwertermittlungs-Verordnung (ImmoWertV) detaillierter ausgeführt. Dort sind auch die Verfahren beschrieben, mit denen der Wert einer Immobilie, auch in Hohenstadt, bewertet werden kann.

Sachverständiger für Hohenstadt

Immobilien-
bewertung in Hohenstadt

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